Da bin ich ja schon wieder.
Ist eine großflächige Verglasung eine Wand oder eine Öffnung?
Ich erstelle Brandschutzkonzepte und betrachte die Frage naturgemäß brandschutztechnisch. Daher würde ich so vorgehen, dass ich danach schaue, ob die Anforderungen die an das Bauteil zu stellen sind, eingehalten werden.
Im vorliegenden Fall GK3, Gebäudeabschlusswand HFH zulässig und gleichzeitig Treppenraumwand FH. Die gleichzeitige mechanische Belastbarkeit ist nicht erforderlich. Die Verglasung schließt nur einseitig an Fachwerk und Mauerwerk an und hat selbst keine Fenster- oder Türöffnng im Sinne einer zumindest zeitweilig luftdurchlässigen Fläche.
Eine Verglasung HFH entspricht den Forderungen. Brandschutztechnisch ergibt sich so keine Öffnung, so dass in diesem Fall keine Abweichung erforderlich ist.
Sind Sie anderer Meinung?