Die Formulierung ist doch fast identisch mit heute, oder?
[...]Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen
Personen mindestens betragen bei
[...]
2. anderen Versammlungsstätten 1,20 m je 200 Personen.
Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig.
In der alten Verordnung steht halt "Zwischenschritte nicht weniger als 0,5m", was eigentlich nichts anderes als "Staffelungen sind nur in größeren Schritten als 0,5m zulässig".
Ich schließe mich da ganz der Auffassung von Ninni an.