Bundesland Hessen, Gebäudeklasse 5, Regelbau
Geplant ist, eine innere Brandwand (F90-A+M) nicht über Dach zu führen, sondern in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits
50 cm auskragenden Platte abzuschließen. Nun soll das Ganze im Trockenbau erfolgen (siehe Detail im BS-Atlas 6.2.2-B, Seite 33). Die Platte ist folglich, bedingt durch die hölzernen Dachsparren), nicht feuerbeständig sondern F90-B.
Dem daraufhin gestellten Abweichungsantrag will die BA nicht zustimmen, da man der Auffassung ist, dass die Kragplatten auch widerstandsfähig gegen mechanische Beanspruchung (M) sein müssen. Hierfür gibt es kein Prüfkriterium und die HBO stellt diese Forderung auch nicht auf. Gibt es Meinungen hierzu ?