Das Ausstellungsgebäude GK3 für insgesamt höchstens 100 Personen fällt nicht unter die MVStättV und ist kein Sonderbau.
Die ASR beschreiben Sicherheitsbeleuchtung nur im Fluchtweg Nach Bauordnungsrecht sind das nur die notw. Treppen und Flure.
Gibt es im AS-Recht eigene Definitionen?
Würden sie die Forderung aufmachen, alle für Besucher zugänglichen Räume sicher zu beleuchten?
Es gibt elektr. beleuchtete Sicherheitskennzeichen am Zugang zur Treppe und den Ausgängen ins Freie mit Bodenauslass. Die Treppe ist jeweils höchstens 2 kleine Räume (
Gruß