Also für die Rauchwarnmelder gibt es ja allerhand Normungen:
DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Einbau, Betrieb und Instandhaltung, Stand 2012-09
vfdb 14 / 01 vfdb-Richtlinien für Rauchwarnmelder, Zusatzanforderungen, Anforderungen und Prüfmethoden, Stand 2009-10 (1), Herausg. vfdb Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V.
VDS 3515 Rauchwarnmelder mit Funk-Vernetzung, Anforderungen und Prüfmethoden, Stand 2007-06 (1), Herausg. & Verlag VdS Schadenverhütung GmbH
DIN14604 ist eine Gerätenorm, wonach die Geräte getestet werden müssen. Hier sind die Testfeuer TF2 bis TF5 analog der DIN EN 54 enthalten, wobei TF1 ein offener Zellulosebrand und TF6 ein Flüssigkeitsbrand ist (Gressmann, "Abwehrender und anlagentechn. Brandschutz" 2005). Die Fehlenden sind für die Situation nicht erheblich. Nach vfdb14/01 wird zudem von -10°C bis 65°C getestet. Am Melder muss man, denke ich nicht herummeckern.
Dazu gibt es Vernetzung über Funk, durch die der Alarm oder Fehler eines Gerätes von Melder zu Melder durchgereicht wird. Im Konzept ergänzte Anforderungen sind, dass bei Ausfall eines Gerätes ein eventl auftretender Alarm über einen anderen ebenfalls in Reichweite anzuordnenden Melder übertragen wird. Das lässt sich realisieren, man muss es aber dazuschreiben. Ich will hier nicht Werbung für einen Hersteller machen.
Damit müssten die o.g. Bedenken (fehlende Vernetzung und Normung) ausgeräumt sein(?).
Schutzziel ist hier tatsächlich nur Personenschutz. Das Objekt bleibt unverändert. Die neue Nutzung wird geringere Anforderungen stellen und geringere Gefahren mit sich bringen (Ausstellung statt Wohnen, kein Sonderbau).
Ich finde es etwas befremdlich, wenn die Normen ein Einsatzgebiet Wohnung o.ä. vorgeben. Sollte nicht drinstehen, welche Ausfallsicherheit gegeben wird, welche Bedingungen (z.B. Klima) die Anlage ertragen wird und was sie dann leistet?
Die Anforderungen für das jeweilige Objekt definiert der Konzeptersteller. Da kann man nicht mal eben einfach "für Wohnungen..." reinschreiben, da der Normerstelle doch kaum die Probleme jeder einzelnen Wohnung kennen kann. Einzige Ausnahme wäre die Wohnung nach Standardkonzept der Bauordnung ohne Abweichung.
Gruß