Hallo planb,
also ich kenne aus meinem Verantwortungsbereich das eine oder andere Beispiel in Industriebauten.
Für die Zustimmung der Brandschutzdienststelle müssen aber dann schon besondere Umstände vorliegen, z.B. Bestandsbau, das Grundstück gibt keine anderen Flächen für eine Umfahrt her, Metallverarbeitung quasi ohne Brandlasten u.ä.
In einem Neubau -insbesondere in einer Verkaufsstätte- lässt sich anders planen, da hat die Feuerwehr-Durchfahrt durchs Gebäude nach meiner Auffassung nichts zu suchen.
Gruß
Matthias Bußmann