Eine kleine Beherbergungsstätte, < 30 Betten, der Gebäudeklasse 3, Hessen. 2 bauliche Rettungswege +, da Teil einer Gesamtanlage, flächendeckende BMA mit Aufschaltung.
Brandschutzkonzept wurde erstellt und genehmigt, ohne die Ausführung der nichtragenden Aussenwände weiter zu konkretisieren als nach HBO erforderlich (B2)
Nun werden Pfostenriegelfassaden im Bereich der übereinanderliegenden notwendigen Flure so vorgesehen, dass die Fassaden über zwei Geschosse, vor den F30-Decken durchlaufen und im Bereich des Deckenschlusses eine durchgehende Scheibe ohne Querriegel geplant ist.
Nach Bedenken meinerseits, soll nun ein zusätzlicher Aluminium-Riegel zwischen Stahlbetondecke und Isolierverglasung montiert werden, an die Decke, Glas und durchlaufende Pfosten dicht angeschlossen werden.
Den formalen Anforderungen der Bauordnung, Decke F30B, Fassade normal entflammbar, ist m.E. hiermit genüge getan.
Weitere Anforderungen, wie Verhinderung der Brandweiterleitung über die Fassade, von Geschoss zu Geschoss,bestehen m.E. in der Gebäudeklasse, angesichts der Baustoffklesse B2, nicht.
Da in dem nur 3-geschossigen Gebäude KG/EG/DG eine BMA vorgesehen ist, hätte ich schutzielorientiert keine Bedenken, wegen der Erfüllung der formalen Anforderungen bin ich nicht ganz sicher. Habe ich Anforderungen übersehen ?
J.Peters