Ist eine Feuerstätte nach §5 FeuV ein Raum mit erhöhter Brandgefahr?
Ich gehe davon im Moment nicht aus, d.h. keine Trennwände und keine klassifizierten Durchführungen.
Aufgestellt werden Gasbrennwertgeräte mit ca. 200 KW und BHKW mit ca 80 KW. Soweit zulässig, restlicher Randbedingungen nach §5 werden eingehalten.
Wie werden die Leitungsdurchführungen durch Wände ohne Anforderungen ausgeführt, wie müssen Ringspalt / sonstige Öffnungen geschlossen werden?
Gebäude: im Aussenbereich einer Wohnanlage wird eine neue "Heizung" angebaut und über eine Türe mit dem bestehenden Kellergeschoss verbunden