Hallo,
das Baurecht läßt uns ja erstmal viel Freiheit.
Die MSchulBauR fordert nur:
"Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch
die im Gefahrenfall die Räumung der
Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung)."
Das kann mit verschiedenen Mitteln erreicht werden. Durch die alte Klingelanlage oder sogar (in kleinen Gebäuden) durch Handsirenen. Oder durch eine Hausalarmanlage nach BHE oder DIN14675.
Ja, in DIN14675, Anwendungsbereich, heißt es: "Diese Norm gilt für den Aufbau und Betrieb von Anlagen, welche von einfachen Anlagen, z.B. solchen mit einem Handfeuermelder oder zwei Handfeuermeldern, bis zu Installationen mit automatischen Brandmeldern, Handfeuermeldern, Anschluss an die öffentliche Feuerwehr usw. reichen."
Was war aber nochmal das Problem in der Ausgangsfrage? Die dB-Werte? oder eine Definitionsfrage?
(ach, würden wir nicht so viel definieren, sondern schutzzielorientiert denken...)
Michael Koeppen