Ein Vertriebsmitarbeiter der Fa. XYZ hat mir heute mitgeteilt, dass das
Datum der Baugenehmigung und des Baubeginns entscheidend für die Gültigkeit des Verwendbarkeitsnachweises wäre.
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Z.B. Baugenehmigung aus Feb. 2014 / Verwendbarkeitsnachweise aus Aug. 2013 und ausgestellt laut MPA bis Juli 2015 / Baubeginn März 2014
da alles vor dem 01.04.2014 begann, wäre auch ohne Bedenken der Verwendbarkeitsnachweis nutzbar.
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Obwohl die MPA der Fa. XYZ am 28.03.2014 mitgeteilt hat, dass der Verwendbarkeitsnachweis von den Änderungen des 01.04.2014 betroffen sein.
Wer kann diese Aussage bestätigen.
MfG Werner_VB