Autor: Schätzler Hallo Fraum Hart,
ich glaube nicht, dass Ihr Büro dazu berechtigt ist "Feuerwehreinsatzpläne" zu erstellen. Hier muss man ganz klare Begriffe festlegen und trennen.
1. Feuerwehrpläne nach der DIN 14095
2. Feuerwehreinsatzpläne nach der DIN 14011
zu 1. Feuerwehrpläne sind nach Nr. 6.3 der DIN 14095 mit der
Brandschutzdienststelle abzustimmen.
In dieser Norm sind Farben, Schriften usw. festgelegt, wobei
letztlich die Brandschutzdienststelle entscheidet.
zu 2. Feuerwehreinsatzpläne können auch schon Feuerwehrpläne sein, wenn
taktische Einsatzinformationen enthalten sind (z.B. Stellflächen
ect.)
Grundsätzlich werden aus Feuerwehrplänen durch vorbeugende und
operative Maßnahmen Feuerwehreinsatzpläne, wenn durch die
Brandschutzdienststellen weitere Informationen für die
Einsatzkräfte selbst eingetragen werden wie:
- Anzahl der Atemschutzgeräte, Stützpunkte
- Hauptvarianten des Angriffs einschließlich Spezialtechnik
- Funkschemata usw.
Soweit diese Pläne im Zusammenwirken mit den Berufsfeuerwehren erstellt werden, sind Sie gut beraten. Erstellen Sie "Feuerwehreinsatzpläne" für Brandschutzdienststellen ohne Berufsfeuerwehren, sind Sie rechtlich voll verantwortlich, wenn eine taktische Maßnahme eventl. falsch dargestellt wurde oder die Einsatzkräfte auf der Grundlage dieser Pläne Schaden nehmen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich mehr auf die Erstellung von "Feuerwehrplänen" zu konzentrieren, falls Sie keine oder wenig Ausbildung im operativen Brandschutz haben.
MfG
Schätzler