Guten Tag ....,
Wie ist denn der aktuelle Stand zur Nutzung von Verwendbarkeitsnachweisen nach dem 01.04.2014.
Praktisches Beispiel:
Mir liegt ein abP mit Ergänzung der Fa. Egger über eine raumabschließend Wand in Holztafelbauweise vor. Gültigkeit bis zum 23.07.2015
Nach Rückfrage ob es bereits eine ETA gibt, wurde mir gesagt, dass einige Wandaufbauten ab dem 01.04.2014 keine Gültigkeit mehr haben.
Zurzeit wird gerade mit dem MFPA Leipzig geprüft, welche Bereiche davon betroffen.
Frage: Wie geht ihr gerade mit dieser Situation bei den An- und Verwendbarkeitsnachweisen um?
MfG Werner_VB