Grüß Gott,
eine Frage an die alten Hasen:
In einem Bankgebäude, in den frühen 1970ern errichtet, ist im Falz des Türblatts einiger Türen eine Markierung mit einem auffälligen roten Streifen vorhanden.
Lt. Recherche des Architekten wären in der Rechnung des Handwerkers genau diese Türen als fh/T30-Türen abgerechnet.
Es handelt sich tatsächlich um genau die Türen, die zu Abstellräumen, Lagerbereichen usw. führen.
Würde also diesbezüglich passen.
Augenscheinlich hätte ich die Holztüren als vollwandig bezeichnet.
Gabs da mal was oder handelt es sich um einen Aprilscherz?
Josef