Wenn ich die Frage richtig verstehe geht es u.a. um die Dämmung, die das beheizte Volumen eines Gebäudekellers gegenüber der TG abtrennt. Nach meiner Auffassung gibt es hier keine klare Regelung (D.h. Kopf einschalten und verantwortlich planen/bauen). Das Problem geht dort noch weiter:
Eine nicht-brennbare Dämmung (i.d.R. Mineralfaser) ist im Bereich der Parkbuchten-Wände meistens nicht druckfest genug, um dauerhaft die Park-Rempler an die Wand zu überstehen. Druckfeste Dämmungen sind spröde (Foamglas oder Porenbeton, als auch nicht robust) oder sie bestehen aber aus geschäumten Erdölprodukten - damit brennbar.
Wie groß ist der Brandlast-Beitrag der Dämmung an der Wand? Im Verhältnis zum davor stehenden PKW gering!
Wie groß ist die Gefahr einer HORIZONTALEN Brandausbreitung durch eine an der Wand brennenden Dämmung? Gering!
Nach neuer GaVO stehen jetzt haufenweise Ladestationen in den Stellplatzbuchten: Stellt da jemand die Frage nach deren Material? Nein (leider)!
Die Dämmprodukte gibt es gut gekapselt hinter einer nicht-brennbaren Faserzementplatte (Abakus etapor). Was soll da noch passieren?
Gruß
Helmut Zeitter