das hängt von Land zu Land, von altem Regierungsbezirk zu RegBez ab. In Wiesbaden ("Hessen Nassau") hatte man schon 1750 "eigene" Brandwände für jedes Haus, in Frankfurt hat man noch nach dem Krieg mit gemeinsamen Brandwänden wieder aufgebaut - in Hessen wurde es landesweit 2002 verboten ("jedem Haus die eigene Brandwand").
Fachwerkhäuser wurden allgemein bis zum 2. Weltkrieg gebaut, im Krieg hat man festgestellt, daß sie durchbrennen ...
Hessen-Kassel (mit Hanau) hatte 1855 eine Bauordnung mit Beschränkungen von brennbaren Außenwänden (Verbot von Fachwerk)und inneren Brandwänden - und die Forderung, 2,50 m von der Grenze und 5 m vom Nachbarhaus entfernt zu bleiben (§§ 35 und 41). In Hessen Darmstadt gab es etwas ä#hnliches 1881, ich habe die Formulierung aber nicht gefunden.
Wenn Sie ein hohes, altes Haus in Frankfurt umbaun sind die Außenwände allgemein dick und nichtbrennbar, die Innenwände oft als Stahl- oder Holzfachwerk mit 12 cm Ausfachung hergestellt und volle Kanne ausgelastet (Mauerwerk und Stahl zusammen ca. 80 - 90 %, einzeln deutlich über 100 %). Als Neuling steht man davor und wundert sich ... Und F 90 sind sie nicht obwohl das damals gefordert war. Auch nicht ummantelte Guß- und Stahlstützen sind oft zu finden ! Irgend etwas zwischen F Null und F 30.
Wir sollten es aufarbeiten, daß es b e s s e r wird. mfg Schächer