Hallo Forum,
für EltBauVO-Räume werden eigene Lüftungsanlagen gefordert. Brandschutzklappen sind nicht zugelassen, da dann die Funktion der Anlage im Brandfall nicht immer gegeben ist (so zumindest in Kommentaren zu lesen). Für Schaltanlagen über 1kV sind zudem Druckentlastungsöffnungen bzw. allgemein Maßnahmen zum Druckabbau vorzusehen.
Ich diskutiere gerade, ob diese Ausführungen und ggf. Abweichungen dazu ins Brandschutzkonzept gehören oder sie dem Fachplaner Elektro zuzuordnen sind, der dann ggf. separate Anträge stellen muss.
Viele unserer Kollegen (auch große Büros) sehen diese Angaben nicht im Brandschutzkonzept. Was meint Ihr/Sie?
MfG
S. Huber