zum Einen kann ein Beteiligter, wenn er merkt, daß er Rauch im Treppenraum hat, selbst auslösen, zum Anderen soll die feuerwehr öffnen (und im EG auch schließen) können, um den Rauch ausspülen zu können, dann die Klappe zu schließen und Druck aufzubauen, dann erst die Wohnungstür zu öffnen, daß kein Rauch in den Treppenraum kommt und möglichst bald ein gegenübe liegendes Fenster, um den rauch aus der Brandwohnung auszublasen. Dann kann man mit wenig Wasser die Brandstelle löschen. Ist besser als den Nebel zu fluten ... Ein Rauchwarnmelder an oberster Stelle im Treppenraum, der den Rauchabzug öffnet, ist trotzdem sehr hilfreich - abe nicht vorgeschrieben. mfg Schächer