Jetzt werden aber alle Begriffe und Anforderungen bunt gemischt ...
Die Anforderungen an Brandwände, die Gebäudeabschlusswände sind, sind klar definiert (siehe auch den Beitrag von Ninni). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Fläche, sondern auch die ´schmale´ Seite mit zu betrachten ist. Brandwände dürfen weder in horizontaler noch in vertikaler Richtung überlaufen werden. Beide Anforderungen werden mit brennbaren Baustoffen nicht erfüllt.
An einer normalen Fassade sind zwar brennbare Baustoffe möglich, jedoch nur wenn gegen die Brandausbreitung "besondere Vorkehrungen" getroffen wurden; und gerade hier mangelt es in der Praxis auch hin und wieder ...
Allerdings sollte man nicht verkennen, dass die WDVS politisch gewollt sind; dies schlägt sich in einigen Ausnahmen in den Bauordnungen wieder; beispielhaft seien die "Grenzüberschreitungen" bei Gebäudeabschlusswänden auf der Grundstücksgrenze genannt.
Gruß
C. Lammer