Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Zeit bearbeite ich ein Büro-Projekt mittlerer Schwierigkeit. Das Gebäude erstreckt sich über fünf Geschosse. Integriert ist ein Atrium L/B=5,935/4,50 m vom 1.-3.OG und ist nach oben offen. Geplant ist nun mittig eine Glaspyramide zur Belichtung des EG L/B=1,60/1,60 m, mit Abstand zur 1.OG-Außenwandverglasung (F90) von ca. 1,45 m und zur Verglasung vom notwendigen Treppenhaus von 2,13 m (normale Verglasung Treppenhaus). Die anderen zwei Wandscheiben sind unverglast.
Unklar ist die Ausführung der Lichtpyramide. Muß sie in F90 ausgeführt werden oder wäre F30 zulässig????
Besten Dank für Ihre Hilfestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Rosenberger
PS: Beispiel in Brandschutzatlas, Ordner Nr. 2, 6.9.1-A Seite 20, Bild 9-3 bis 9-5. Widersprüchlich ist die Aussage zu Bild 9-8.