Einfach einen Absatz weiterlesen ;)
Absatz 3 lässt unter Ziffer 2 nichtbrennbare Verglasungen zu.
Art. 30 (3): Die Abs. 1 und 2 gelten nicht für
1.[...],
2.lichtdurchlässige Bedachungen aus nichtbrennbaren Baustoffen; brennbare Fugendichtungen und brennbare Dämmstoffe in nichtbrennbaren Profilen sind zulässig,
3.Dachflächenfenster, Lichtkuppeln und Oberlichte von Wohngebäuden,
4.Eingangsüberdachungen und Vordächer aus nichtbrennbaren Baustoffen,
5.[...].