Hallo Zusammen,
folgender Sachverhaöt ist an mich herangetragen worden:
- Halle ca. 4500 qm
- Verarbeitung von Holz z.B. zu Hackschnitzeln
- ca. 3000 qm Lagerfläche in der Halle unterteilt in mehrere Lagerabschnitte gemäß IndBauR NRW mit Freistreifen, wobei die Lagerflächen bei ca. 400 qm gehalten wurden.
Jetzt die Frage des Bauherrn, ob man statt eines Betonbodens auch eine Asphaltboden verwenden kann.
In der IndBauR finde ich hierzu nichts.
Die Freiflächen sollen eigentlich eine Brandausbreitung verhindern. Würde das bei dem Bitumen einer Asphaltschicht nicht doch über diese zur Brandweiterleitung führen?
Doch was, wenn es icht verboten ist.
Wie würde ihr diese Frage beantworten?
MfG
Wolfgang Cordier