wieso "ans Bein p..."?
wenn die (Mindest-)Anforderung gem. BayBO F30/T30 ist, dann ist diese Festlegung im Brandschutznachweis doch korrekt.
Der BSN ist aber keine fertige Ausführungsplanung, sondern ein bautechnischer Nachweis in der bzw. zur LP4.
Deren Ergebnisse werden gem. HOAI in der 5 dann vom Architekten (und den anderen Planern) "durchgearbeitet". Also stellt dann da der Arch. fest - huch da gibt´s (scheinbar) kein Produkt, muss ich also die Wand anders planen.
Überigens gab´s auch schon vor den ersten AbZ mit Einbau in F30-Wand (aufwändige) Möglichkeiten in F30-Wände T30-Türen einzubauen (promatierte Stahlprofile als AbZ-konformes F90-Anschlußbauteil). Aber auch daran musste man rechtzeitig denken ;-)
Blümel