Leidiges Thema seit 10 Jahren :
Beispiel :
- Lagerhalle :1.500 qm ( kein Sonderbau )
- Traufhöhe : 7,00 m
- Kann die Halle nach BayBO; Gkl. 3 in F 0 gebaut werden,
da gesamte Halle ein Dachraum ist.
lt. van Hazebrouck ( STMI-Bayern ):
Eine Halle ist definitiv kein Dachraum
( bei Einstufung als Dach muss ein Drempel erkennbar sein )
=> Stützen F30
=> Binder F30
=> Pfetten F0
Bay. Versicherungskammer :
Wenn eine Dachneigung vorliegt, ist die Halle als Dach
einzustufen und somit F0.
=> Stützen F0
=> Binder F0
=> Pfetten F0
( Aber auch bei der BayVk gehen die Meinungen auseinander )
Behörden :
Meinung ca. 50 : 50 ( zw. F 30 oder F0 )
Wer hat da eine klare Aussage.
Kann man eine Halle < 1.600 qm nach BayBO in F0
nachweisen, was immer wieder einige behaupten.
( IndBauRL ausgenommen )