Grüß Gott!
Ich komm bei einem Lichthof /-schacht gerade nicht weiter. GKl 5, kein Sonderbau.
Der Lichthof wird neu errichtet, in einem Altstadtgebäude im Zuge einer größeren Umbaumaßnahme (StB-Decken Bestand).
Es geht mir nur um die BayBO-Anforderungen, Umsetzung ist dann eigenes Thema.
Abmessungen Lichthof 5 x 5 m, nicht an Grundstücksgrenze, nicht an Treppenraum grenzend.
Im EG Laden, dieser im Lichthof mit Glas überdacht. (->Art.30,Dächer von Anbauten -> F90)
Im 1.OG liegt der Lichthof komplett IN einer Nutzungseinheit, umrundet von einem notwendigen Flur. Fenster in den Lichthof zur Belichtung und Belüftung.
Im 2. und 3. OG grenzen je 2 Wohnungen über Eck an den Lichthof. Jeweils Fenster zur Belichtung und Belüftung.
Lichthof dann nach oben komplett offen, keine Überdachung mehr.
Aus Art. 27 Trennwände keine Anforderungen auch nicht bei über-Eck-Fenstern.
Art. 29. Decken. Handelt es sich um Deckenöffnungen, die einen feuerbeständigen Abschluss erhalten müssten? Oder schlichtweg keine Anforderung, weil der Lichthof „draußen“, und somit Art. 29 nicht anzuwenden ist?
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank, Josef