Hallo werte Sachverständige und Diskussionsbegeisterte.
ich habe wiedermal ein kleines Problem.
folgender Zustand:
in einer Versammlungsstätte sollen mobile Sitzplatzerhöhungen eingebaut werden.
10 Stuhlreihen mit jeweils 20 Sitzen also 200 Personen
in der Mitte eine Treppe 1,20m breit.
Das Bauamt stuft diese kleine Anlage als Tribühne ein und fordert 2 unabhängige bauliche Rettungswege lt, §6, Abs. 2 VStättVO.
Ich argumentiere, das in Analogie zu 2-etagigen Messeständen bei Flächen bis 100 m² (200 Personen) nur ein Rettungsweg notwendig ist.
Habt Ihr eine Idee zur Widerlegung der Tribünentheorie oder wurde so ein Fall schonmal gerichtlich geklärt?
Habt Ihr eventuell eine Idee ab wann so ein Podest eine Tribühne ist im Sinne der VStättVO?
Danke schon im Vorfeld für eine rege Beteiligung.
und eine erfolgreiche Woche
Tom Schilling