Hallo Herr Binkert,
in Bayern wäre es "wurscht", ob mit oder ohne Dichtung; beide zählen hier als "dichtschließend" (wenn Sie dazu mehr wissen wollen, dann bei der "Türenakademie" melden);
bei den andern Bundesländern ist das nicht so;
Die Funktion "dichtschließend" ist eine Zusatzfunktion für den Alltag und hat letzlich auf den Feuerwiderstand keinen unmittelbaren Einfluss. Dichtungen brennen in den ersten Minuten ohnehin weg oder zerschmelzen, wenn das Feuer erst mal an der Tür anliegt. Daher gibt es in der DIN 4102-5 auch keine Forderung nach den Dichtungen der dichtschließenden Tür. Die 4102-5 ist eine Prüfnorm für Türen.
Die BayBO und andere wollen aber oft etwas mehr und daher "dichtschließend", damit bei einem noch etwas entfernten Brand, der Brandrauch an der Ausbreitung schon ein wenig behindert wird, ohne gleich die Rauchdichtigkeit zu fordern.
Der Markt kennt und hat ja immernoch die T30 ohne Dichtungen (Billigversionen der re-li-verwendbaren Türen)und diese haben auch noch einen zulässigen, wenn auch nicht mehr immer sinnvollen, Anwendungsbereich (Technikräume, Industriebau,...Sachschutz).
Aber neben der DIN 4102-5 gelten zwischenzeitlich auch noch weitere Regelwerke bei dem Thema: z.B. DIN EN 14600, DIN EN 1634-1, .....
mfg
der Feuerteufel