als Bauleiter bescheinige ich in Hessen im Formblatt "BAB 18" den Text:
"Als Bauleiter/in erkläre ich, dass entsprechend § 51 Abs. 1 HBO das Vorhaben
nach den technischen Baubestimmungen (§ 3 Abs. 3 HBO), den genehmigten oder
eingereichten Bauvorlagen und den Berechnungen und Ausführungsplänen ausgeführt wurde."
Solch einen "Persilschein" "alles ist sauber" erwartet die Bauaufsicht auch vom Fachbauleiter. Dies entspricht dem Gedanken HBO § 51 (nachlesen !!!) Der Fachbauleiter muß auf seiner Bescheinigung angeben, f ü r w a s er Fachbauleiter ist / war. Sonst versteckt sich der "große Bauleiter" hinter seinem Fachbauleiter udn der ist für alles verantwortlich. Also : "Fachbauleiter Brandschutz bestellt für die Rauchabzugsanlage mit NRWG,
Lüftungsleitungen mit Brandschutzklappen und zu schottende Rohrverbindungen größer 50 mm (kleinere: durch Verursacher geschlossen)". Letzte Kontrolle am ... (danach wird nämlich weiter installiert, auch wenn sie nicht mehr auf der Baustelle sind). Wenn das der Bauaufsicht nicht langt: zusätzliche Termine für zusätzliches Honorar, erst zahlen, dann bescheinigen. mfg Schächer