Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
das hier ist (mehr oder weniger) eine Frage an die Praktiker den Feuerwehren.
Ich werde als Vertreter der Unteren Bauaufsicht gebeten eine Stellungnahme abzugeben.
Eine freiwillige Feuerwehr in meinem Revier möchte seine 30 Jahre alte Anhängeleiter AL 16-4 ausmustern.
Argumentation: Das Gerät braucht viel Wartung, die Handhabung ist umständlich, kein Korb, nicht drehbar, usw. Dazu wurde ein neues Ersatzfahrzeugs angeschafft. Deshalb sei kein Zugfahrzeug für die Leiter mehr verfügbar, es sei denn man lasse die Schlauchhaspeln am Standort zurück.
Bei Bränden mit Personen in Gefahr werde sowieso die nächstgelegene Drehleiter mit alarmiert. Die träfe nicht innerhalb der Hilfsfrist ein, sei aber trotzdem das probatere Mittel, weil selbst der Zeitverzug durch die bessere Handhabung der Drehleiter aufgefangen werde. Als Notnagel wird eine dreiteilige Schiebeleiter mitgeführt. Die sei zur Sicherstellung eines zweiten Angriffsweges genauso gut wie die AL 16-4 (Weiß schon: kein zugelassenes Rettungsgerät, personalintensiv…).
Anleiterprobe mit der Schiebleiter hat gut geklappt.
Der Kreisbrandrat teilt die Auffassung der betroffenen Feuerwehr, der Fachberater bei der Regierung ist vorsichtig.
Jetzt kommt mein Problem:
Es gibt nur noch ein Gebäude im Gemeindebereich, für das die vierteilige Steckleiter nicht ausreicht und das nicht über zwei bauliche Rettungswege verfügt. Die AL 16-4 wird nur noch für dieses Gebäude vorgehalten.
Das ist ein kleines Altenheim. Im ganzen Gebäude sind ca. 20 Betagte. Oberhalb 8 m Anleiterhöhe 4 Betagte.
Es ist ein Baudenkmal. Lupenreiner Bestandschutz. Seit den 50 er Jahren unveränderte Nutzung. Die AL 16-4 kam erst nach der Nutzungsänderung in Altenheim. Bauliche Aufrüstung nicht durchsetzbar.
Die juristischen Probleme kann ich selber lösen. Da geht es mir nicht drum. Mir ist auch klar, dass man ein Rettungsgerät auf Dauer vorhalten muss, das irgendwann einmal Grundlage einer Baugenehmigung war, usw.
Die AL 16-4 ist aber bauaufsichtlich nie gefordert worden.
Ich möchte der Feuerwehr nicht im Weg stehen, bin aber das Zünglein an der Waage und muss es halt auch unterschreiben. Deshalb die Frage:
Kann sich jemand, abgesehen von der unterschiedlichen Anleiterhöhe (die ich nicht brauche) ein Argument für die AL 16-4 gegenüber der dreiteiligen Schiebeleiter vorstellen?
Danke schon mal im voraus.
Gruß, Caddy