Mir wurde eine Baueingaben vorgelegt,die im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt ist und der Architekt keine ausreichenden baulichen Maßnahmen (Flur) im Bezug auf den Brandschutz vorgesehen hat!
Es müssen hier Abweichungen die aus dem Brandschutznachweis entstehen beantragt werden...
wie ist dann hier der Ablauf?
GKl.3 /kein Sonderbau
Gewerbehalle 21 x 67 m ,3 NE
mittige BW,
eine Hallenseite/Werkstatt eingeschossig - F0
eine Hallenseite/Büro und Fitnessstudio zweigeschossig - F30
Abweichung - 1.kein notwendiger Flur vorhanden(im 2-gesch.Teil)
2.F0 für eingesch. Hallenteil
Mit Baubeginn muss der Bauherr ja den Brandschutznachweis vorliegen haben!
Wenn ich den BSN erstellt habe muss das BV dann noch einmal dem Bauamt vorgelegt werden,wegen der notwendigen Abweichung oder ist ein Prüfsachverständiger vom Bauherrn zu beauftragen.
Wie würden sie vorgehen?Ist ja auch eine Zeitfrage wegen dem Baubeginn...
Mit kollegialem Gruß
U.Schulz