Hallo Werner Müller,
bei einem fast an der Hochhausgrenze liegenden Wohnhaus der Gebäudeklasse 5 in Hessen, wurde bei einem Feuerwehreinsatz der FFW festgestellt, dass sich die Drehleiter, wegen zu weichem Untergrund nicht richtig einsetzen lies. Eine Frau in einem der oberen Geschosse hatte im Wog Zeitungen verbrant und der, durch Nachbarn alarmierten, Feuerwehr nicht die Wohnungstür geöffnet: Erst nachdem sich die Einsatzkräfte mittels Drehleiter am Balkonfenster bemerkbar machten, hatte die Dame ein Einsehen und den Herren geöffnet. Passiert ist nichts weiter, eine Personenrettung über die Drehleiter wäre jedoch wegen des unsicheren Untergrundes nicht möglich gewesen, so die Aussage.
Ich habe nun festgestellt, dass eine Befestigung der Feuerwehrflächen zwar vorhanden, aber unter einer dicken Humusschicht verborgen ist. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, dass es auch zum Unterbau nicht zum Besten steht. Ein Lastplattenversuch steht die nächsten Tage an.
Nun würde ich aber gerne doch wissen, auf welcher Grundlage die Zufahrt damals hätte hergestellt werden müssen um eine Entscheidungsgrundlage darüber zu haben, ob ggf. Bestandschutz besteht, bzw. ob nach dem Lastplattenversuch eine Ertüchtigung gem. DIN 14090 angesagt ist.
J.Peters