Hallo
Die "schöne" Variante ist, das die Ausführung der Rauchabzugsöffnungen mit im Prüfbuch dargestellt oder beschrieben ist, ist aber leider sehr selten der Fall.
Ansonsten müssen die Rauchabzugseinrichtungen wirksam nutzbar sein, Türen werden hier i,d,R, kaum nutzbar sein, da der Rauch ja nach oben steigt.
Bei "leicht öffenbaren Wandteilen" sollte man immer vor Augen halten, das dies im Brandfall zuverlässig und schnell umsetzbar sein muss. Wenn die Feuerwehr erst mit der Leiter die Verschnürung lösen muss, ist das nicht gegeben. Ebenso nicht, wenn man dafür erstmal 5 Helfer braucht um die Plane dann aufzuziehen.
Und bei einem Zelt mit tausenden Besuchern, düfte die ggf. "kleine Ortsfeuerwehr" im Schadensfall genug zu tun haben...
Es gibt bei den großen Herstellern entsprechende Planen mit Öffnungen in den oberen Giebelbereichen oder in den Dachplanen die dann über Seile leicht öffenbar sind.
Bei sehr großen Zelten gibt es auch maschinelle Anlagen.
große Türen können ggf. als Nachströmöffnungen in Kombination mit Öffnungen oben berücksichtigt werden, erfordert dann aber halt entsprechende Fachkenntnis bei der Bemessung bzw Beurteilung einer von der FlBauR abweichenden Ausführung...
Zu guter Letzt der Hinweis, daß, unabhängig von vorhandenen Rauchabzügen, bei größeren Feuern die Planen je nach Zelttyp ggf. recht schnell eine Rauchabzugsöffnung selbst herstellen, in dem Sie durchschmoren. Die ersetzt aber keine baurechtlichen Anforderungen...
LG