Liebe Forumsteilnehmer,
es gibt Systemherseller für Carports aus Stahlkonstruktion mit Plexiglasdach
(Das Plexiglas ist laut Systemhersteller normal entflammbar B2, nach DIN 4108).
Ich habe einen Bauherrn der genau so eine Garage in Bayern bauen möchte.
Die Garage hat 3 Stellplätze und ca. 90m3 Bruttorauminhalt.
In der GaStellV §6 steht unter (3) 1 (tragende Wände, Decken und Dächer),
dass in Kleingaragen tragendene Wände sowie Decken feuerhemmend sein müssen und dass dies nicht für offene Kleingaragen gilt.
Für explizit über Dächer von offenen Kleingaragen steht nichts, kann man die Decke als Dach interpretieren und sagen dass das Dachmaterial aus B2 genügt?
Oder muss man unter Art. 30 BayBO unter Dächer nachlesen und wenn es keine harte Bedachung ist:
- wenigstens größere Abstände zur Nachbarbebauung einhalten;
- und prüfen ob es eine Brandentstehung bei Brandbeanspruchung von außen
durch Flugfeuer und strahlende Wärme zu befürchten ist
-und den Carport so anordnen dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und
Nachbargrundstücke übertragen werden kann.
- Wie immer man das macht, wenn der Carport an der Grundstücksgrenze stehen soll? -