Guten Tag an alle Forumteilnehmer,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu einer bestehenden Versammlungsstätte in Berlin.
Es handelt sich um eine Schulaula; es liegt ein genehmigter Bestuhlungsplan für bis zu 400 Personen vor.
Die Aula soll modernisiert werden; es gibt außerdem eine Nutzungsänderung für einen Klassenraum zur Lüftungszentrale.
Gem. Teil 6 der Versammlungsstätten-RL sind für bestehende Vstätten nur einige Anforderungen für betriebliche Maßnahmen gefordert.
Es werden dennoch Ertüchtigungsmaßnahmen an Türen zum Flur und zu den Treppenräumen vorgenommen; die Anforderungen aus der VStättVO werden aber nicht eingehalten.
Nun meine Frage: Sind überhaupt formelle Anträge auf Abweichung bzw. Erleichterung erforderlich, weil ich ja eine bestehende Versammlungsstätte betrachte?