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Verantwortlichkeit zur Bereitstellung von Feuerlöschern
Benutzer_3121
Hallo.
Der Eigentümer eines Industriegebäudes vermietet einzelne abgeschlossene Räume bzw. Bereiche an unterschiedliche Mieter.
Wer ist verantwortlich für die Bereitstellung von Feuerlöschern - Mieter oder Vermieter?
Vielen Dank für euer feedback!
Benutzer_2865
Hallo Avatar,
die ASR 2.2-2012 stellt lediglich auf Arbeitgeber ab: Diese sind für die Bereitstellung von Feuerlöscher im Betrieb verantwortlich (siehe Ziffer 5.2 und 5.2.3). Sind mehrere (verschiedene) AG im Betrieb vorhanden, hat jeder AG für seine Mitarbeiter sicherzsutellen, dass diese Zugriff darauf haben (Ziffer 5.2.3). Analog auf Betreiber / Vermieter eines Gebäudes übertragen würde ich also diesen in der Verantwortung sehen.
Gruß
mc.greg
Benutzer_3121
Hallo. Vielen Dank für Ihre Einschätzung, ich sehe es auch so. Allerdings steht es leider nirgendwo geschrieben.
Sollte ich doch noch fündig werden, lasse ich es Sie wissen.
Gruß
Benutzer_822
Feuerlöscher sind aus dem Baurecht fast ganz verbannt worden, nur für Heizöllagerung noch angeordnet. D a s trifft den Bauherrn / Eigentümer, alles Andere sind "Betreiberpflichten von Arbeitsstätten", also die Arbeitgeber. mfg Schächer
clammer
Sie meine Antwort unter "brandschutzforum.net", wo Sie dieselbe Frage auch gestellt haben.
Gruß
C. Lammer
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