Vielleicht hilft ja diese Publikation weiter?
http://www.graf-feuerschutz.de/fileadmin/template/downloads/rauch-und-waermeabzugsanlagen-heute.pdf
Hier Definition Rauchabzug vs. Rauchableitung auf Seite 12 und auf Seite 14 die Erläuterung zum § 35 MBO.
SOWIE
https://public.hautau.de/public/download/8701
Auch hier wird das Schutzziel der Rauchableitung im Treppenraum eindeutig beschrieben --> Rauchabfuhr NACH Evakuierung bzw. Löschmaßnahmen und nicht FÜR die Evakuierung.
Zum Öffenbaren Fenster:
Treppenräume sind zu belichten und zu BELÜFTEN. Die Fenster bzw. der erforderliche Querschnitt haben erstmal nix mit Rauchabfuhr, sondern mit der Lüftung zu tun. Die Fenster können jedoch, weil vorhanden, auch zur Rauchableitung genutzt werden.
Haben Sie keine Fenster, ist die Rauchableitungsöffnung im Dach meist auch als Lüftungsflügel ausgeführt.
Auslöser im obersten Geschoss:
Wenn der Auslöser tatsächlich für die Bewohner wäre, müsste er dann nicht in JEDEM Geschoss sein? Sonst muss derjenige im 3. OG erst drei Geschosse hoch oder runter rennen, um den Rauchabzug zu öffnen.
Der Rauchabzug oben kann ggf. aus taktischer Sicht Sinn machen, wenn ich den Treppenraum unter Atemschutz kontrolliert habe und dann oben den Knopf drücke. Ich blase ja nicht erstmal Heissgase mit dem Lüfter nach oben zum Rauchabzug, wenn ich nicht weiss, ob oben jemand noch im Treppenraum liegt.
Noch eine Frage nebenbei: Sie wollen doch nicht wirklich Flüchtende bei einem Raucheintrag im Treppenraum durch z.B. eine offenstehende Tür zum Brandraum (nicht im obersten Geschoss) an der offenstehenden Brandwohnung vorbei durch den Rauch nach unten schicken, weil Sie einen Rauchabzug haben? Was, wenn sich die Rauchentwicklung auf einmal deutlich verstärkt oder die Flammen in den Treppenraum schlagen? Dann müsste derjenige wieder im Rauch hoch in seine Wohnung und hoffen, dass er seine Schlüssel mitgenommen hat. Der Rauchabzug (Rauchableitungsöffnung)sichert keine Rettungswege, er verdünnt ggf. den Rauch, mehr nicht. Diese Taktik wäre absolut tödlich. Hier in Köln hatten wir einige Todesfälle in Gebäuden, weil die Leute NICHT in den Wohnungen blieben und den verrauchten Treppenraum nutzten und es nicht bis zur Haustür geschafft haben. Hier hilft Ihnen ein Rauchabzug nach Bauregelliste C nichts. Für den Fall des verrauchten Treppenraums haben Sie den 2. Rettungsweg. Gibt es den nicht, haben Sie einen Sicherheitstreppenraum.
Bezüglich der Kennzeichnung der Rauchabzugstaster:
Auch in der VStättVO bzw. in der Begründung hierzu sind die RauchABLEITUNGSÖFFNUNGEN für die Feuerwehr. Diese stellt die Zuluftflächen manuell her. Hier schreibt man auch nicht "nur für Feuerwehr" auf den Taster...