Hallo Zusammen,
§ 35 (7) beschreibt in NRW die Anforderung an ein Dach vor aufsteigender Fensterfront.
Im vorliegenden Fall geht es um die Aufstockung eines Gebäudes um ein Dachgeschoss (5.OG). Es grenzt an einer Seite an ein höheres Gebäude (bis 7.OG). Es ergibt sich auf Grund der Situation vor Ort die Anforderung eines 5 m Streifens vor der Wand des höheren Gebäudes in F 90.
Die tragende Konstruktion des Daches ist geplant aus Holzbalken und Stahlstützen, welche entsprechend eingepackt werden um die F 90 zu gewährleisten.
Das Dach wird unterseitig in F 90 verkleidet, allerdings nur im 5 m Streifen. Der Rest verbleibt ohne Anforderungen.
Innerhalb dieses Streifens soll als Dämmung, das im gesamten Dach vorgesehene Polystyrol vorgesehen werden.
Allerdings erhält das gesamte Dach von oben noch ein 10 cm Erdschicht und eine extensive Begrünung.
Seht ihr da Probleme wenn der Aufbau von unten nach wie folgt aussieht:
GKF F90
Balken mit ESB-Platten
GKF F90
Folie
160 mm Polytryrol
Folie
100 mm Erdschicht
Extensive Begrünung
Es könnte von der Seite (fläche des ungeschützten Daches) über das Polystyrol in den 5 m Streifen einbrennen. Alternativ müsste ein vergleichbarer Dämmstoff gefunden werden, welcher auch die Tragfestigkeit für den oberen Aufbau der extensiven Begrünung bringt.
Allerdings frage ich mich, ob es durch die aufliegende Erdschicht tatsächlich zu einem Problem kommen kann.
Was meint ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Cordier