Hallo Ulrich
Kommentar (Art. 31) Koch/Molodovsky/Farmers zu Öffnungen in Brandwänden:
"... Sofern Öffnungen unumgänglich sind, müssen sie stets mit einem Abschluss gesichert sein, der die Übertragung von Feuer und Rauch verhindert."
Kommentar (Art. 31) Koch/Molodovsky/Farmers zu Leitungen durch Brandwände:
"Leitungen, die durch Brandwände hindurch führen, müssen mit Vorkehrungen gegen Brand- und Rauchübertragung versehen werden."
Kommentar (Art. 15) Koch/Molodovsky/Farmers zu Vorbeugung gegen Ausbreitung von Feuer und Rauch:
"Die Forderung, der Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, betrifft neben der Verbrennung als energetischem Prozess (Feuer) auch die dadurch entstehenden Verbrennungsprodukte (Rauch). Die Verlangten Maßnahmen richten sich gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch oder auch nur von Rauch."
Dann werden alle mgl. Art. aufgezählt, welche ausschlaggebend sind, u. a. Art. 31 Brandwände, weiter heißt es:
"Aus ihnen (Anm.: die aufgezählten Art.) ergibt sich grundsätzlich, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch ... in andere Brandabschnitte durch die verlangte Beschaffenheit der Bauteile verhindert werden soll."
mfG
Rupi