Weitergeleitete Information:
Die TRbF 20 ist zum Teil (ortsbewegliche Behälter) in die Technische Regel
für Gefahrstoffe (TRGS) 510 überführt worden. Der Teil ortsfeste Behälter
sowie Füll- und Entleerstellen werden in die TRGS 509 überführt, die
gerade erarbeitet wird und in diesem Jahr verfügbar werden sollte.
Die TRGS 510 finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-510.html
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationszentrum
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 231 9071-2071
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