Hallo Forum,
folgende Bestandssituation:
Teilunterkellertes Gewerbeobjekt mit ca. 2500m² Grundfläche im EG und einem Kellergeschoss von ca. 600m². Der Keller wird als Lager genutzt.
In der Kellerdecke befinden sich im Bestand zwei unverschlossene Öffnungen zwischen EG und KG.
Im Keller soll der Bereich mit den Öffnungen zum restlichen Lager durch Wände in F90 und Türen / Tore in T30 abgetrennt werden.
Die tragende Konstruktion oberhalb des KG ist in Stahl F0 ausgeführt.
Das EG ist derzeit von zwei Seiten aus für die Feuerwehr erreichbar.
Das Kellergeschoss ist nur einseitig über eine Rampe oder über eine Treppe aus der Halle erreichbar.
Das Objekt soll nach Abschnitt 6 bewertet werden.
Frage 1:
Handelt es sich hierbei um einen zweigeschossigen oder einen eingeschossigen Industriebau?
Frage 2:
Gemäß IndBauRl Punkt 5.3 kann ein zweigeschossiger Industriebau auch als eingeschossig gewertet werden.
Voraussetzungen sind:
- unteres Geschoss mit Bauteilen einschl. der Decke in F90 A ausgeführt
- für beide Geschosse Zufahrten für die Feuerwehr
Nehme ich das wörtlich, müsste das Kellergeschoss angefahren werden können, was aus meiner Sicht nicht möglich ist (außer vielleicht bei Hanglage).
Wäre aus Eurer Sicht unter den zuvor genannten Randbedingungen eine Betrachtung als eingeschossiger Industriebau gemäß 5.3 möglich?
MfG R.Doberschütz