Guten Tag,
mal wieder ein "Bretvormkopf-Frage" ;-)
Punkt 6.2.1 der IndBauRL fordert bei Lagergebäuden die Unterteilung in 1200 m² große Brandabschnittsflächen durch entsprechende Freiflächen. Dies ist sicherlich durch entsprechende Anordnung der Regale und Verkehrsflächen möglich.
Wenn ich jetzt eine 4700 m² große Halle (eingeschossig, F0, Si-Kat. 2) in vier solcher Flächen einteile, habe ich vier Brandabschnitte mit maximal 1200 m² Fläche.
Jetzt die Frage: kann ich aufgrund der Brandabschnittsflächen von max. 1200 m² mit Tabelle 6 weiterarbeiten? Oder gilt dort wieder die Gesamtfläche der Halle?
Danke vorab