hallo mh-ing,
ist Rauchschutz für die Türen erforderlich? Damals war es wohl nicht so. Hat sich die baurechtliche Situation durch die Nutzung geändert, oder beziehen Sie sich nur auf die fehlende Dichtungen in den Türen?
Die Brandschutztüren alter Bauart waren und sind in Bayern dichtschließend einzustufen, egal ob mit oder ohne 3-seitige Dichtung.
Wenn Sie mutig sind und eine gute Berufshaftpflicht haben, lassen Sie die Türen rausreißen. Achten Sie dann aber darauf, dass nicht so ein dummer anderer Sachverstäniger oder Fachplaner kommt, der dem Bauherrn bestätigt, dass diese Maßnahme nicht erforderlich war. Sonst gehen Sie in die Haftung für "das Zuviel", das Sie hier an Kosten verurscht haben (egal, ob die Sache mit neuen Türen zweifellos besser und sicherer ist).
Dann doch besser so, wie es Kollege Lammer schreibt: stichprobenhafte Untersuchung und neu bewerten lassen.
Dass Sie ggf. als "Frischling" in der Branche noch zu wenig Erfahrung in dem Thema haben, ist keine Schande, doch die hinzugewonnene Erfahrung muss ja nicht gleich schmerzhaft sein! Deshalb gibt es ja solche Foren (Dank an Kollegen Battran und Team!).
Die Philosophien der neueren Bauordnungen sind "schutzzielorientiert", d.h. ingenierumäßiges Denken und Handeln und Wirkung betrachten, bewerten und daraus die Maßnahmen ableiten.
Konret: was müssen die Türen können, können sie das (auch ohne Plakette) und ist das Schutzziel damit zu erreichten! - mehr nicht!
mfg
der Feuerteufel