Hallo Nini, danke für Ihre Meinung, aber soeben habe ich aus einem Prüfbüro die folgend Auslegung bekommen:
Brandwände sind erforderlich als Gebäudeabschlusswand, …, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden. Wenn für ein „Luftgeschoss“ keine Abschlusswände errichtet werden, sind an keine Wand auch keine Anforderungen zu stellen. Dass Stützen für darüber beginnende Brandwände fb + wmB sein müssen ist unstrittig.
m.f.G.
U. Drechsler