Werte Forumsteilnehmer,
ich bitte um Kommentare zu folgendem Problem:
Die Attika eines Gebäude mit WDVS, 14 cm PS, soll als Fertigteil erstellt werden, das mit einem Isokorb auf der Rohdecke verankert wird.
Wenn die Dämmung des Isokorbs ebenfalls aus Polystyrol besteht, gäbe es eine direkte Verbindung zwischen der Dämmung an der Fassade und der ebenfalls brennbaren Dämmung im Flachdach.
Es handelt sich um ein terrassenförmig abgetrepptes Gebäude der Gkl. 4. mit Stahlbetondecken auch unter den Flachdächern.
Laut dem Leitfaden WDVS der MFPA Leipzig ist baurechtlich keine Sicherung zur Verhinderung des Brandübergriffs von der Fassade auf das Dach vorgeschrieben.
Kann das auch auf den Übergang von der Fassade auf ein Flachdach übertragen werden?
Reicht die Ausführung mit nichtbrennbarem Isokorb alle 2 Etagen aus?
Ist die Situation anders zu beurteilen, wenn die Dachterrassen als 2. Fluchtweg dienen?
Vielen Dank für Ihre Kommentare