Hallo zusammen,
ich stehe vor folgendem Problem.
Das Gebäude ist als Hochhaus eingestuft.
Im Untergeschoss befinden sich Aufzüge welche durch Aufzugsvorräume von der Tiefgarage getrennt sind.
Innerhalb dieser Aufzugsvorräume sind Leitungsanlagen im Deckenbereich ungeschützt verlegt worden. Im Wandbereiche sind diese geschottet.
Habe in der SBauVO Teil 4 / 5 bzw. LAR NRW keine baurechtlichen Anforderungen gefunden, die regelt ob Leitungsanlagen innerhalb des Aufzugsvorraumes geschottet werden müssen.
Habe ich ggf. was übersehen?
Grüsse Vaya