Hallo zusammen.
Ich habe folgende Frage:
Ich habe ein Mehrfamilienhaus GK4 und möchte dort das Dachgeschoss in Wohnraum umwandeln.
Als ich das Haus erworben habe, lag bereits eine Genehmigung für den Umbau vor.
Der damalige Architekt hat in den Zeichnungen F90Boden und F90Decke eingetragen. Auf Grundlage dieser Zeichnungen, hat das Bauamt (2009 war das) die Genehmigung erteilt.
Weitere Auflagen war eine RWA Anlage, 2. Rettungsweg über entsprechendes Notausstiegsfenster, oberster Treppenabschluss in F90 und eine F90 Eingangstür.
Alles soweit in Ordnung, dass einzige Problem habe ich mit der F90 Decke.
Die Wohnung unter dem DG (3.OG) hat alte Stuckdecken, die ich ungern mit einer Brandschutzdecke abdecken möchte. Weiterhin hat mir mein Statiker erzählt, dass es einen Erlass des Bauministeriums gibt, welcher erläutert das es wenig Sinn macht in einem bestehendem Gebäude eine nachträgliche F90 Decke einzuziehen.
Gibt es nun die Möglichkeit durch einen Brandschutzgutachter ein Gutachten zu erstellen, wo er feststellt das eine F90 Decke nicht notwendig ist, und anschließend einen Antrag auf Änderung im Bauamt nachreichen.
Darüberhinaus besteht die Decke von unten aus diesem alten Gipsmischung, der Stuck auch, das ist doch ebenfalls Brandhemmend.
Über eine Unterstützung wäre ich dankbar!