Hallo Zusammen,
bei folgender Situation bin ich mir gerade noch unschlüssig inwieweit der 2.Rettungsweg hier richtig gesichert werden kann:
Grundsätzlich:
- 4 geschossiges Gebäude, wobei EG = Parkdeck, 1.OG/2.OG/PH = Wohnnutzung
- Laubgengangerschließung (1.RW gesichert)
- OK-Gelände befindet sich auf Ebene EG sowie die Zugänge zum TRH und Parkdeck etc.
- 1.OG erhält Terrassen auf der Südseite: Aufschüttung mit Stützwänden zu Straße; Absturzsicherung durch Stabgitterzaun und/oder Hecken
- hinter den Terrassen (Höhensprung von ca. 2,1 m) befindet sich die Zufahrtsstraße zum Parkdeck sowie die FW-Aufstellfläche.
Nun meinem unschlüssigen Thema:
zum 1.OG:
der 2.RW soll über die Terrasse führen. Anleiterhöhe passt soweit. Benötige ich hier noch eine Art Gartentürchen zur "einfacheren" Rettung, das im Falle eines Falles von der FW aufgesperrt werden kann?
(Leider ist es nicht wirklich möglich an der Stützwandseite noch eine Treppe zu installieren - Wäre dies Sinnvoll?!)
zum. 2.OG:
die BRH der Balkone ist noch im anleiterbaren Bereich < 8,0m. Jedoch müsste ich zweimal die Rettungsleiter aufstellen. Zum ersten bei der Stützwand um diese Höhe zu überbrücken; zum zweiten im Gartenbereich des Bewohners vom 1.OG um das 2.OG zu erreichen.
Ist es Zulässig, dass der 2.RW über zwei anleiterbaren Stellen führt?
zum PH:
hier muss die FW mit dem Hubrettungsfahrzeug anrücken da Fußbodenhöhe ca. 9,0 m über OK Gelände liegt.
Grundsätzliche Frage noch zum Hubrettungsfahrzeug:
Welches ist die mind. Höhe welches die Drehleiter anleitern kann? Man spricht immer von 8 - 23 m, aber kann die Drehleiter auch schon tiefer anleitern? in meinem Falle z.B. im 2.OG (BRH ca. 7 m ab OK Gelände)
Hoffe es ist einigermaßen verständlich erklärt.
Besten Dank für Ihr Feedback!
Gruß
H. Farr