Ob hier ein oder mehrere Nutzungseinheiten vorliegen, hängt u. a. von der Frage der "selbstständigen" Nutzbarkeit ab.
Gemeinschaftsräume, wie von Herrn Schächer beschrieben, sind ein Indiz dafür, dass es sich um eine NE handelt.
Neben den Gemeinschaftsräumen bieten sich ggf. auch Fenster in den Fluren als Rettungsfenster an.
Zusatz: Festgelegte Anleiterpunkte erleichtern auch die Rettungsarbeiten der FW, da nicht jedes Zimmer einzeln angeleitert werden muss.
Allerdings habe ich Zweifel, ob es sich wirklich in erster Linie um ein baurechtliches Problem handelt; hier scheint mir eher das mietrechtliche Vertragsverhältnis eine wesentliche Rolle zu spielen.
Gruß
C. Lammer