wenn man einen Nachweis erstelt, reicht der "Minimalerfordernis BS". Wenn es kein einfacher Regelbau ist sondern auch besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, die Schutzziele zu erreichen, kann es hilfreich sein, auch die vorhandenen stärkeren Widerstände anzugeben. Z.B. ein Altenheim der GK 3, erforderliche Standsicherheit nach HBO / MBO : F 30. Ein Altenheim im Brandfall zu räumen kann s e h r viel länger dauern. Ich plane (prüfe) daher stets: Altenheim in allen seinen Teilen und Schotts F 30 a b e r tragende und aussteifende Konstruktion F 90, daß man ZEIT hat, die Bude leer zu räumen, ohne dass sie einem Kameraden auf den Helm fällt. Wenn ich ein altes Haus mit massiven Wänden habe, kann ich notieren: Wände aus alter Bauart F 90, für Schotts erforderlich: nur F 30. So kann ich auch das Eine oder Andere, was schwächer ist als "neu erforderlich" auch kompensieren. Z.B.: ich brauche einen baulichen Rettungsweg, ich habe aber zwei bauliche Rettungswege. Kann ich positiv vermerken und irgendeinen Mangel damit ausgleichen. mfg Schächer
Allen Mitwirkenden und Lesern ein g u t e s N e u e s J a h r !