Bundesland: Bayern Autor: Jupe, A. Hallo "Brandschutzteam",
wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen und eine unserer vielen Fragen geht in Richtung Brandschutz.
Wir wollen auf dem Dach eine Schleppgaube einbauen lassen.
Hier im Forum fand ich schon eine ähnliche Frage zu diesem Thema, die Alexander Vonhof beantwortete. Daraus entnahm ich: Gemäß Art. 33 Abs. 4 (bayr. Bauordnung, nehme ich an) muss die Gaube von Brandwänden und von Wänden an Stelle von Brandwänden mindestens 1,25 m entfernt sein.
Das benötige ich jetzt noch ein wenig genauer. Muss die Gaube 1,25 von meiner Haus(trenn)wand entfernt sein, oder von der des Nachbargebäudes? Die Haustrennwand zwischen beiden Doppelhäusern wird zweischalig ausgeführt. Jeder hat seine eigene Wand, dazwischen 3-4 cm Spalt. Bei 36cm Mauerstärke macht es schon einiges an Unterschied, ob die 1,25m Abstand für seine oder für meine Wand gelten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Andreas Jupe