Hallo, an die Brandschutzexperten folgende Frage:
Müssen Deckendurchlässe, wie Bodenablauf einer Dusche, das WC-Schmutzwasserrohr undein Waschtisch-SW-Anschluss mit einer Brandschutzmanschette ausgestattet werden bei nachfolgend beschriebener Situation?
Gebäudeklasse 4, Bauzeit 1909 Ziegelmauerwerk außen & teils innen,
mit zwei Vollgeschossen und einem Mansardendachgeschoss, je Geschoss gleich eine Nutzungseinheit als Wohnung. Die Decken bestehen aus Holzbalkendecken mit unterseitig abgehängten GK-Decken 25mm Stark. Das Bad im Mansardengeschoss wird saniert, eine bodengleiche Dusche, ein Waschtisch und das WC werden direkt unterhalb der Holzbalkendecke (Balkenquerschnitt 18hx16b, mit eingemauerten Balkenköpfen) entwässert in einer horizontalliegenden Leitung, die in eine Fallleitung übergeht. Die Fallleitung ist ab der neu abgehängten Decke 25mm GK-Beplankung ebenfalls mit GK in der Ecke von zwei Seiten senkrecht beplankt die anderen Seiten sind Mauerwerk.
Muss die Oberseite der Geschosstrenndecke zwischen OG und Mansarde auch feuerbeständig ausgeführt werden oder reicht eine F-90 abgehängte Decke zum OG?
Würde mich über Antworten sehr freuen. Beste Grüße, Antje_7